AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Firma Softwaredesign Briesenick – Königs Wusterhausen
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§ 1 Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen der Firma Softwaredesign Briesenick – Jan Briesenick, und unter dem Label „Software Components“ & „IT Components“ - nachfolgend auch Anbieter genannt - vertriebenen Produkte und Waren. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages gelten diese als anerkannt.
1.3 Der „Kunde“ ist nur dann Verbraucher, soweit der Zweck der geordneten Lieferung und Leistung nicht in seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechts¬fähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerbli¬chen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Preisvereinbarungen und alle anderen Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung es sei denn, dass diese durch Rechnungserteilung wirksam werden.
2.2 Das Angebot des Anbieters ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 3 Preise, Versand und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten.
3.2 Der Versandkostenanteil beträgt 5,00 € bei Lieferung mit Post/DHL. Für alle anderen Lieferungen gelten die in Abhängigkeit von der Versandart üblichen Tarife.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folge des Zahlungsverzugs.
3.4 Bei Überschreiten des Nettozahlungstermines wird, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Folgetage an (einschließlich) der fällige Tag in Höhe unserer Kosten für in Anspruch genommene Bankkredite, mindestens aber in Höhe von 5 % p. a. über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, verzinst. Sollte der Kunde Banklastschrift als Zahlung gewählt haben, ist er bei Rücklastschriften zum Ausgleich einer Bearbeitungspauschale von € 15,00 verpflichtet. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Lastschriften nicht eingelöst werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigen Sie Ihre Bank hiermit unwiderruflich, uns Ihren Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
4.1. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Auch die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Anbieters setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für verspätete Lieferungen oder Lieferverzug des Anbieters ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt/Softwarenutzung
5.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.
5.2 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Diese Vertragssoftware darf nur durch die maximale Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.3 Der Kunde hat nicht das Recht, erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5.4 Veränderungen an der gelieferten Software ist dem Kunden nicht gestattet.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, Programmaktualisierungen an der überlassenen Software nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Lizenzanforderungen nicht gerecht werden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen auf dem Rechner des Kunden installierten Programmen zusammen arbeitet.
6.2 Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung. Der Kunde hat ferner etwaige Mängel - so weit als möglich - zu spezifizieren.
6.3 Der Anbieter ist, im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d. h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung.
6.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer Automatischen Installationsroutine verschiedene Updates auf seiner Homepage bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung anbietet.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraus- setzungen zu schaffen, welche zur Erfüllung dieser Sachmängelgewährleistungs- ansprüche notwendig sind. Sollte sich im Rahmen einer Mängelbeseitigung ergeben, dass der Mangel nicht vom Anbieter zu vertreten ist, entschädigt der Kunde, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, den Anbieter für dessen Aufwand.
6.6 Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Ergebnisse der Verwendung der Software oder dafür, dass diese frei von Programfehlern ist und ununterbrochen genutzt werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die von ihnen durch Nutzung der Software erzielten Ergebnisse und sind dazu auch nicht in der Lage. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt als wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
6.7 Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen verjähren Gewährleistungs- ansprüche auf Grund von Sachmängeln in 6 Monaten, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt mit der Rechnungslegung jedoch spätestens mit Nutzung der Software bzw. Ware durch den Kunden. Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist für Mängel nach den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten.
6.8 Sind Ansprüche im Rahmen der oben festgelegten Gewährleistungsbeschränkung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei uns unter folgender Adresse Softwaredesign Briesenick - Jan Briesenick - Grunewaldstraße 2 - 15711 Königs Wusterhausen einzureichen.
§ 7 Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Anbieter haftet insbesondere nach dieser Maßgabe nicht für Datenverluste des Kunden.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertrags zwecks ist (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, jedoch bis zu einer maximal Höhe des ursprünglichen Kaufpreises, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
4. Einschränkungen der Absätze eins und zwei gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 8 Datensicherung/Datenverarbeitung
8.1 Der Kunde verpflichtet sich selbst für die notwendige Datensicherung zu sorgen. Er stellt ferner sicher, dass die Vertragssoftware ggf. Zugangsdaten hierzu für einen Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte gesichert ist.
8.2 Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen, Daten der Kunden und achtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes.
§ 9 Fremdprodukte, Hardware u. Netzwerk
9.1 Zu Produkten und Waren die nicht vom Anbieter geliefert worden sind, sind sämtliche Leistungen (z.B. Einrichtung, Support, Wartung, Gewähr, …) ausgeschlossen, alle hieraus resultierende Ansprüche sind daher an den entsprechenden Hersteller oder Lieferanten zu richten.
§ 10 Programmaktualisierungen
10.1 Der Anbieter ist berechtigt, Programm-aktualisierungen nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Kunde erhält diese Programmaktualisierung entweder im Rahmen des vereinbarten Wartungsvertrages oder nach separater Berechnung.
§ 11 Urheberrecht
11.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Programmcode und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Für ihre Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dem Kunden ist es untersagt, die Software abzuändern, zurückzuentwickeln oder zu entcompilieren.
§ 10 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
10.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung.
10.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, zwischen dem Anbieter und dem Kunden, der Sitz des Anbieters.
10.3 Vorgenannte Vertrags und Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt rückwirkend eine inhaltlich und wirtschaftlich vergleichbare Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
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